Der Sozialverband Deutschland ist eine starke Gemeinschaft und ein sozialpolitischer Interessenverband der sich für die Stärkung der sozialen Rechte einsetzt.
Ein dichtes Netz von Kreis-und Ortsverbänden sowie etwa 20.000 haupt-und ehrenamtliche Mitarbeiter garantieren eine gute und kompetente Betreuung vor Ort. So bietet der Verband seinen Mitgliedern eine sozialrechtliche Beratung z. B. bei Fragen der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall-und Arbeitslosenversicherung sowie bei Fragen zur Grundsicherung, Behindertenrecht, Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe. Der Sozialverband Deutschland vertritt seine Mitglieder hilfreich vor Sozialgerichten bei Klageverfahren und Musterklagen.
Der SoVD ist gemeinnützig und parteipolitisch unabhängig.
1917 wurde der SoVD als gemeinnütziger eingetragener Verein gegründet.
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